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Aktuelles
Elternabend Kiga
17.10.2024 ab 18:30 Uhr
Elternabend Krippe
22.10.2024 ab 18:30 Uhr
Weihnachtsferien:
23.12.24-
1. Wann muss ich mich für einen Platz im Kinderhaus vormerken lassen?
Die Vormerkfrist ist immer bis zum 15. Februar für das darauffolgende Kindergartenjahr, also z.B. bis zum 15. Februar 2019, wenn Sie zwischen August 2019 und Juli 2020 einen Krippen-
2. Kann ich mir das Kinderhaus im Vorfeld anschauen? Wann ist das möglich?
Sie sind herzlich eingeladen, sich das Kinderhaus im Vorfeld anzuschauen, um die Einrichtung bewusst auswählen zu können. Führungen werden immer im Vorfeld vor der Vormerkfrist, also Ende Januar / Anfang Februar angeboten. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 0711-
3. Ab wie vielen Jahren werden Kinder aufgenommen und wann kann mit der Eingewöhnung begonnen werden?
In der Krippe nehmen wir Kinder ab dem ersten Geburtstag auf, im Kindergarten ab dem Dritten.
Da wir eine Betriebserlaubnis ab einem Jahr haben, ist es nicht möglich mit der Eingewöhnung vor dem ersten Geburtstag zu starten. Sie bekommen einen Eingewöhnungszeitpunkt vorgeschlagen, der bei uns organisatorisch möglich ist. Passt dieser bei Ihnen nicht, können wir dies gerne individuell besprechen, kommen Sie in diesem Fall bitte auf uns zu.
4. Wann bekomme ich eine Rückmeldung, ob es mit einem Platz geklappt hat?
Meistens ist der Rückmeldezeitraum auf Mitte April angesetzt. Das heißt Sie erhalten, wenn Sie einen Platz für Ihr Kind bei uns im Kinderhaus bekommen, eine Zusage per Post. Absagen werden nicht verschickt -
5. Habe ich automatisch einen Kindergartenplatz im EEKK, wenn mein Kind die Krippe im EEKK besucht?
Leider nein. Da immer nur so viele Plätze frei werden, wie Kinder in die Schule kommen, geht es leider nicht immer auf. Je nachdem, wann Ihr Kind 3 Jahre alt wird, reicht es noch für einen Platz oder Sie müssen mit Ihrem Kind in einen anderen Kindergarten im Ort wechseln. In manchen Jahrgängen klappt es allerdings auch ohne Probleme. Das ist natürlich die beste Variante!
So oder so müssen Sie aber eine gesonderte Vormerkung für den Kindergarten im Rahmen der regulären Fristen abgeben. Krippen-
6. An was muss ich alles denken, wenn mein Kind neu in die Einrichtung kommt?
Zunächst sollten Sie sich für den Eingewöhnungszeitraum 4 bis 6 Wochen Zeit einplanen, in denen Sie noch nicht arbeiten gehen können. Die Eingewöhnung ist zentral für den Bindungsaufbau zwischen Ihrem Kind und unserer pädagogischen Fachkraft und deshalb von besonderer Bedeutung. Hier werden die Weichen für eine gute und gelingende Betreuung gelegt.
Bevor wir mit der Eingewöhnung starten, findet ein gemeinsames Aufnahmegespräch zwischen Ihnen und der pädagogischen Fachkraft statt, die die Eingewöhnung Ihres Kindes übernehmen wird. Bei diesem geben wir Ihnen Informationen, Sie dürfen uns einiges über Ihr Kind erzählen und Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Sie bekommen von uns dann auch ein Aufnahmeheft mit dem Aufnahmevertrag und einigen Einverständniserklärungen sowie eine Aufnahmemappe mit vielen Informationen darüber hinaus. Um mit der Eingewöhnung starten zu können, brauchen wir auch eine Bescheinigung des Kinderarztes, dass nichts gegen einen Besuch einer Kindertageseinrichtung spricht. Die Vorlage dafür ist auch im Aufnahmeheft enthalten.
7. Wie läuft eine Eingewöhnung ab?
Sie planen sich für den Eingewöhnungszeitraum 4 bis 6 Wochen Zeit ein, in denen Sie noch nicht arbeiten gehen. Das heißt nicht, dass Sie 6 Wochen dabei bleiben müssen, wenn Ihr Kind neu zu uns kommt -
Bitte berücksichtigen Sie, dass es durch Krankheit Ihres Kindes oder der pädagogischen Fachkraft zu Verzögerungen in der Eingewöhnungszeit kommen kann.
8. Welche Betreuungszeiten sind möglich?
Geöffnet ist unsere Einrichtung von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr. Für das Mittagessen entstehen extra Kosten. Die gebuchten Zeiten sind die Zeiten, die Sie nutzen dürfen und nicht müssen. Wenn Sie also Ihr Kind an einzelnen Tagen zu einer früheren Abholzeit abholen wollen, ist dies problemlos möglich.
9. Bis wann muss mein Kind in der Einrichtung sein?
Das Bringen Ihres Kindes ist bis um 9 Uhr möglich. Damit Ihr Kind morgens noch ins Spiel finden kann und nicht gleich nach dem Ankommen der Morgenkreis beginnt, empfehlen wir das Bringen bis spätestens um 8:45 Uhr, vor allem in der Krippe.
Sollte es Ihnen an einem Tag aus irgendwelchen Gründen nicht gelingen, bis um 9 Uhr da zu sein, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit, Ihr Kind auf 9:30 Uhr zu bringen. In diesem Fall kann Ihr Kind nicht am Morgenkreis teilnehmen. Sollten Sie zwischen 9:00 und 9:30 Uhr ankommen, darf Ihr Kind, wenn es schon im Kindergarten ist, einer pädagogischen Fachkraft beim Obstschneiden helfen. Sollten Sie ein Krippenkind haben, darf dieses auch bei der pädagogischen Fachkraft aus dem Kindergarten bleiben, sofern es dazu bereit ist. Kann Ihr Kind sich noch nicht auf diese neue Situation einlassen, bitten wir Sie, mit Ihrem Kind bis 9:30 Uhr zu warten und es dann an seine Krippengruppe zu übergeben.
10. Wann kann ich mein Kind abholen?
Die Abholzeiten sind
11. Warum ist eine Abholung zwischen 14:00 und 16:45 Uhr nicht möglich?
Zum einen gibt es entsprechend unserer Betriebserlaubnis eine begrenzte Anzahl an Ganztagesplätzen (10 Kinder in der Krippe, 20 Kinder im Kindergarten pro Tag). Eine Ganztagesbetreuung beginnt ab 7 Stunden. Entsprechend könnten weniger Familien bis 17 Uhr buchen, wenn es eine Buchungsmöglichkeit bis 15 Uhr gäbe.
Zum anderen ist die zusammenhängende Nachmittagsbetreuung ein fester Bestandteil unserer Konzeption und dem Team sehr wichtig. Um 14 Uhr formiert sich die Gruppe mit Krippen-
12. Warum ist es wichtig, dass ich alle Kleidungsstücke meines Kindes mit Namen beschrifte?
Im Kinderhaus sind täglich bis zu 70 Kinder unterwegs und einige pädagogische Fachkräfte im Einsatz. Hinzu kommen noch gelegentlich PraktikantInnen. Wir können uns nicht merken, wem welches Kleidungsstück gehört, zumal es auch gleich aussehende und täglich wechselnde Kleidungsstücke gibt und Ihr Kind weiß auch nicht immer Bescheid, welches Kleidungsstück ihm gehört. Bitte beschriften Sie also alles, was bei uns zum Einsatz kommt, mit dem Namen Ihres Kindes. Besonders wichtig ist dies bei Kleidungstücken wie Gummistiefeln oder Matschkleidung, die in der Einrichtung verbleiben und auch gerne mal nach dem Umziehen liegen bleiben.
13. Warum brauchen Kinder, auch wenn die Sonne gar nicht so stark scheint, einen Sonnenschutz / Mütze etc.?
Zum einen ist die Haut von Kindern sehr empfindlich und muss auch bei schwächerer Sonneneinstrahlung vor den gefährlichen UV-
Wünschen Sie das Nachcremen Ihres Kindes mit Sonnencreme an den Mittagen, so legen Sie bitte eine Sonnencreme, welche für Ihr Kind verwendet werden soll, an dessen Garderobenplatz bereit. Das Eincremen für den Vormittag sollten Sie vorab vornehmen.
14. Warum ist es uns wichtig, von Ihnen eine Rückmeldung / einen ausgefüllten Rückmeldezettel für die verschiedenen Veranstaltungen im Kinderhaus zu bekommen?
Da wir für die Feste sowohl die Gestaltung der Räumlichkeiten, als auch die Menge an Verpflegung kalkulieren müssen, ist es für uns wichtig zu wissen, ob und mit wie vielen Personen Sie an einem Fest teilnehmen. Manchmal werden auch Rollen für kleinere Theaterstücke / Lieder etc. an die Kinder vergeben. Hierzu müssen wir natürlich auch wissen, welche Kinder dabei sein werden, um Proben zu können.
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