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 1. Wann muss ich mich für einen Platz im Kinderhaus vormerken lassen?



Die Vormerkfrist ist immer bis zum 15. Februar für das darauffolgende Kindergartenjahr, also z.B. bis zum 15. Februar 2019, wenn Sie zwischen August 2019 und Juli 2020 einen Krippen- oder Kindergartenplatz benötigen. Gerne können Sie die Vormerkung auch irgendwann im Laufe des Jahres abgeben - allerdings gilt nicht, wer zuerst kommt, wird bevorzugt - sondern alle Vormerkungen werden bis zum 15.02. gesammelt. Anschließend werden sie mit der Stadt LE abgeglichen und in einer gemeinsamen Sitzung mit der Stadt und allen Einrichtungen in Musberg verteilt.




HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN: